Artikelnummer N/A Kategorie

Spider Front Scheinwerfer mit Warnblitzer 80W / 12/24V Fahrlicht, Positionslicht und Warnlicht

ABC AeroLine Vorteile

Beschreibung

Spider Front Scheinwerfer mit Warnblitzer

Der Spider Front Scheinwerfer mit Warnblitzer von ABC Aeroline vereint modernste Lichttechnologie mit robuster Bauweise und maximaler Sicherheit. Entwickelt für professionelle Anwendungen, bietet er gleich mehrere Funktionen in einem kompakten Gehäuse – perfekt für anspruchsvolle Einsätze auf der Straße und im Gelände.

Multifunktionalität: Fahrlicht, Positionslicht und Warnlicht in einer Leuchte.

Universelle Spannungsversorgung (12/24V): Geeignet für eine Vielzahl an Fahrzeugtypen

Robuste Konstruktion: Gehäuse aus Aluminium und Linse aus Polycarbonat – widerstandsfähig gegen härteste Einsatzbedingungen

Zertifizierte Sicherheit: Straßenzulassungen gemäß R10, R65, R148, R149

Schutzklasse IP69K: Vollständiger Schutz gegen Wasser, Staub, Regen und Schmutz – auch bei Hochdruckreinigung

Praktische Montage: 250 cm Anschlusskabel für flexible Installation

Technische Daten

Leistungsaufnahme: 80W (Fahrlicht), 5W (Positionslicht weiß), 10W (Warnlicht amber)

Betriebsspannung: 12/24V LED-Anzahl: 80 Watt Zulassungen: R10, R65, R148, R149

Schutzklasse: IP69K Kabellänge: 250 cm Betriebstemperatur: -40°C bis +60°C

Gehäusematerial: Aluminium Linsenmaterial: Polycarbonat (PC) Abmessungen: 220,8 x 93,4 mm

Zusatzscheinwerfer im Frontbereich – Vorschriften in Deutschland

Die Anbringung von Zusatzscheinwerfern im Frontbereich von Fahrzeugen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese sind insbesondere in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie in den internationalen ECE-Regelungen (insbesondere ECE R48 und ECE R112) festgelegt.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

1. Zulassung und Kennzeichnung

E-Prüfzeichen: Zusatzscheinwerfer müssen über eine europäische Bauartgenehmigung (E-Kennzeichnung) verfügen.

Arbeitsscheinwerfer sind hiervon ausgenommen, dürfen jedoch nicht als Fahrlicht im Straßenverkehr verwendet werden.

Funktionskennzeichnung: Fernscheinwerfer müssen mit einem entsprechenden Funktionscode (z. B. HR oder HV) sowie einer Referenzzahl gekennzeichnet sein.

2. Anzahl und Schaltung Fernscheinwerfer: Es dürfen maximal vier Fernscheinwerfer gleichzeitig aktiv sein (inklusive serienmäßiger Scheinwerfer).

Nebelscheinwerfer: Diese müssen paarweise montiert werden und dürfen weißes oder hellgelbes Licht abstrahlen. Bei Krafträdern ist nur ein Nebelscheinwerfer zulässig.

Schaltung: Zusatz-Fernscheinwerfer müssen gemeinsam mit dem serienmäßigen Fernlicht ein- und ausgeschaltet werden. Zudem ist eine paarweise Funktion vorgeschrieben.

3. Montageposition im Frontbereich Symmetrische Anbringung: Zusatzscheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse montiert werden.

(Ausnahme: Arbeitsscheinwerfer) Montagehöhe: Fernscheinwerfer: Keine feste Höhenbegrenzung, jedoch sichere und stabile Befestigung erforderlich

Nebelscheinwerfer: Dürfen nicht höher als das Abblendlicht angebracht sein Seitenabstand:

Der äußere Rand der Leuchtfläche darf maximal 400 mm von der breitesten Fahrzeugstelle entfernt sein.

4. Besonderheiten bei Arbeitsscheinwerfern (z. B. Lightbars) Arbeitsscheinwerfer – häufig in Form von LED-Lightbars – unterliegen besonderen Einschränkungen:

Nicht während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr zulässig Nutzung nur außerhalb des Straßenverkehrs oder bei speziellen Einsatzfahrzeugen (z. B. Bau-, Reinigungs- oder landwirtschaftliche Fahrzeuge)

 

Das sagen unsere Kunden

1 Unsere Garantiebedingungen finden Sie in den AGB. Die allgemeinen Montageanleitungen finden Sie im Downloadcenter.